Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf nur noch ein Jahr herabgesetzt.
Den Kernbereich der Digitalisierung bilden die Computerhardware …
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