Computern, Notebooks und Programmen – und die Abschreibung

Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf nur noch ein Jahr herabgesetzt. Den Kernbereich der Digitalisierung bilden die Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) sowie die für die Dateneingabe

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Second-Hand-Computerprogramme

Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den Kopien eines Computerprogramms tritt unabhängig davon ein, ob der Rechtsinhaber der Veräußerung einer bestimmten Anzahl körperlicher Datenträger zustimmt oder ob er dem Anfertigen einer entsprechenden Anzahl von Kopien durch Herunterladen einer Kopie des Computerprogramms und dem Anfertigen weiterer Kopien von dieser Kopie zustimmt. Ist

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Used Soft II

Hat der Inhaber des Urheberrechts dem Herunterladen der Kopie eines Computerprogramms aus dem Internet auf einen Datenträger zugestimmt, sind der zweite oder jeder weitere Erwerber einer Lizenz zur Nutzung dieses Computerprogramms nach § 69d Abs. 1 UrhG zur Vervielfältigung des Programms berechtigt, wenn das Recht zur Verbreitung der Programmkopie erschöpft

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“Gebrauchte” Softwarelizenzen

Nach Ansicht des Generalanwalts beim Gerichtshof der Europäischen Union können sich die Entwickler von Computerprogrammen der Weiterveräußerung ihrer „gebrauchten“ Lizenzen widersetzen, die das erneute Herunterladen dieser Programme aus dem Internet ermöglichen. Seines Erachtens nach können sie sich jedoch der Weiterveräußerung der „gebrauchten“ Kopie, die ihr eigener Kunde aus dem Internet

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