Äußerungen in einem sozialen Netzwerk über Menschen nordafrikanischer Herkunft in rassistisch-abwertender Weise und die Aufforderung, mit Waffengewalt gegen die Bundeskanzlerin vorzugehen, kann als Volksverhetzung und Aufforderung zu einer Straftat bestraft werden. Dabei ist ohne Belang, ob die Beiträge nur für bestimmte Personen sichtbar waren oder der Beitrag nicht selbst verfasst,
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