Auf einer vom europäischen Ausland aus betriebenen Website an Online-Glücksspielen (hier: in Form von „Poker“ und „Black Jack“) gezahlte Spieleinsätze kann der Teilnehmer von der Betreiberin der Website zurückverlangen. In dem hier vom Oberlandesgericht Köln entschiedenen Fall hatte das erstinstanzlich zuständige Landgericht die auf Rückzahlung der Spieleinsätze gerichtete Klage abgewiesen.
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