Der Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers

Die kontinuierliche Durchführung einer Vielzahl von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit dem Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann im Rahmen der nach § 611a Abs. 1 Satz 5 BGB gebotenen Gesamtbetrachtung zur Annahme eines …

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Von Werbeblockern und modernen Raubrittern

Das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus verstößt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Der klagende Verlag, die Axel Springer AG, stellt ihre redaktionellen Inhalte auch auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Dieses Angebot finanziert sie …

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