Kundenbewertungen bei Amazon – und die Haftung des Händlers

Den Händler, der ein Produkt auf der Online-Handelsplattform Amazon anbietet, trifft keine wettbewerbsrechtliche Haftung für die auf Amazon abgegebenen (falschen) Bewertungen dieses Produkts. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Wettbewerbsverein eine Händlerin verklagt, die Kinesiologie-Tapes vertreibt. Sie hat diese Produkte in der Vergangenheit damit beworben, dass sie

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Warenlieferungen im europäischen Fulfillment von Amazon

Liefert ein Verkäufer Waren über die Internetseite der Amazon Services Europe s.a.r.l. (Amazon) im Rahmen des Modells „Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon“ (auch „fulfillment by amazon“ bzw. „Paneuropäischer Versand durch Amazon“), ist Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers nicht Amazon, sondern der Endkunde, dem die Verfügungsmacht am Gegenstand der Lieferung

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Geschäftliches Handeln im Affiliate-Marketing

Weist ein Unternehmen auf seiner Internetseite im Zusammenhang mit Angaben zu einer bestimmten Therapie (hier: Original Bach-Blütentherapie) auf die “Original Produkte” zu dieser Therapie hin und hält es für den Verbraucher einen elektronischen Verweis (Link) im Rahmen des Internetauftritts bereit, der zum Angebot der “Original Produkte” eines bestimmten Herstellers führt,

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Der Vertrieb von Schulranzen übers Internet

Die Belieferung entsprechend den Bestellungen eines Einzelhändlers mit bestimmten Produkten kann der Hersteller der Produkte nicht davon abhängig machen, dass der Einzelhändler die Ware nicht über Internet-portale wie “eBay” anbietet und verkauft. So die Entscheidung des Kammergerichts in dem hier vorliegenden Fall eines Einzelhändlers, der nicht nur in seinem Geschäft

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Bildernutzung auf Amazon

Aus Anlass des Streits zweier Aquaristik-Händler, die beide Waren bei Amazon zum Verkauf anboten, musste das Landgericht Nürnberg-Fürth die Wirksamkeit einer Klausel aus dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilen. Es stellte dabei fest, dass eine Regelung, wonach jeder Händler dem Kaufhaus die „weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Verwendung aller eingetragenen Markenzeichen, Handelsnamen

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