Den Händler, der ein Produkt auf der Online-Handelsplattform Amazon anbietet, trifft keine wettbewerbsrechtliche Haftung für die auf Amazon abgegebenen (falschen) Bewertungen dieses Produkts. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein Wettbewerbsverein eine Händlerin verklagt, die Kinesiologie-Tapes vertreibt. Sie hat diese Produkte in der Vergangenheit damit beworben, dass sie
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