Zur Fälschung beweiserheblicher Daten durch Anmeldung bei einer Auktionsplattform und durch OnlineVerkaufsangebote unter falschem Namen hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Nach § 269 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer zur Täuschung im 28 Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte
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