Ehrverletzende Twitter-Kommentare

Das Landgericht Berlin hat einem Kläger wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht einen Anspruch auf Zahlung von 15.000 € nebst Zinsen sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 526,58 € zuerkannt. Bei dem Kläger handelt es sich um den Sohn eines ehemaligen deutschen Profitennisspielers. Der Beklagte ist Mitglied des

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Haftung von File-Hosting-Diensten

Der Bundesgerichtshof konkretisiert die Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen: Ein File-Hosting-Dienst ist zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle der Linksammlungen verpflichtet, die auf seinen Dienst verweisen, wenn er durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet. Ist das Geschäftsmodell eines File-Hosting-Dienstes nicht von vornherein auf Rechtsverletzungen angelegt, ist der Umstand,

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