Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung muss personenbezogene Daten der Berliner Richterinnen und Richter nicht zugänglich machen, sofern diese nicht eingewilligt haben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf die Klage der Betreiberin des Bewertungsportals „richterscore“ entschieden. Auf diesem Bewertungsportal können sich Anwälte über Richter austauschen, um sich auf Gerichtsprozesse
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