Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung der Fragen angerufen, ob ein Apotheker, der auf Amazon Arzneimittel vertreibt, gegen die für Gesundheitsdaten geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, und ob ein solcher Verstoß von einem anderen Apotheker mit einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann. Dem zugrunde
Lesen