Die auf dem Bewertungsportal „Yelp“ praktizierte Bewertungsdarstellung von Unternehmen ist zulässig. In dem hier vom BUndesgerichtshof entschiedenen Fall nahm eine Unternehmerin wegen ihrer Bewertungsdarstellung auf dem Internetportal dessen Betreiber auf Unterlassung, Feststellung und Schadensersatz in Anspruch. Yelp betreibt im Internet unter www.yelp.de ein Bewertungsportal, in dem angemeldete Nutzer Unternehmen durch
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