Die Rechtsprechung um die Werbekennzeichnung auf Sozial-Media-Portalen wie etwa Instagram ist um eine Facette reicher. So entschied jetzt das Landgericht Karlsruhe, dass die „Influencerin“ Pamela Reif ihre auf Instagram platzierte Artikel als Werbung zu kennzeichnen habe, wenn diese Links aufweise, und das auch, wenn die beschriebenen Artikel von ihr selbst
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