Kein „fliegender Gerichtsstand“ bei Wettbewerbsverstößen im Internet

Gegen Wettbewerbsverstöße im Internet und anderen Telemedien kann nicht mehr bundesweit im Rahmen des „fliegenden Gerichtsstands“ vorgegangen werden. In dem hier vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Streitfall verlangt ein Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen von einem in Rheinland-Pfalz sitzenden Unternehmen Unterlassung angeblich irreführender Werbung auf verschiedenen Kanälen (Fernsehen, Internet, Print). Das Landgericht Düsseldorf

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Die Informationspflichten der Internethändler über Herstellergarantien

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Euroüäischen Union zur Vorabentscheidung über die Rechtsfrage angerufen, inwieweit Internethändler Verbraucher über Herstellergarantien für die angebotenen Produkte informieren müssen.  Dem zugrunde liegt ein beim Bundesgerichtshof anhängiger Rechtsstreit zweier Internethändler, die beide Taschenmesser vertreiben. Die beklagte Internethändlerin bot auf der Internetplattform Amazon ein Schweizer Offiziersmesser

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Warenlieferungen im europäischen Fulfillment von Amazon

Liefert ein Verkäufer Waren über die Internetseite der Amazon Services Europe s.a.r.l. (Amazon) im Rahmen des Modells „Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon“ (auch „fulfillment by amazon“ bzw. „Paneuropäischer Versand durch Amazon“), ist Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers nicht Amazon, sondern der Endkunde, dem die Verfügungsmacht am Gegenstand der Lieferung

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