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Clickbait mit Promi-Bildern

Wird das Bild eines Prominenten als „Clickbait“ für einen redaktionellen Beitrag verwendet, ohne dass in der Berichterstattung ein Bezug zu diesem Prominenten besteht, so greift dies in dessen Recht am eigenen Bild ein. Dies verpflichtete das Presseunternehmen zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr an den Prominenten. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof

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Datenschutzprobleme bei Bewertungsportalen

Das Internetportal „www.fahrerbewertung.de“ ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seiner derzeitigen Ausgestaltung datenschutzrechtlich unzulässig. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat damit Anordnungen der NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Umgestaltung der Plattform bestätigt. Auf dem Online-Portal kann das Fahrverhalten von Verkehrsteil­nehmern und -teilnehmerinnen unter Angabe des Kfz-Kennzeichens

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