Onlinehandel

Sonntagsarbeit im Online-Handel

Sonntagsarbeit zur Abwendung eines unverhältnismäßigen Schadens darf gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nur wegen einer vorübergehenden Sondersituation bewilligt werden, die eine außerbetriebliche Ursache hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem Fall einer hundertprozentige Tochtergesellschaft eines international tätigen Online-Versandhändlers entschieden.Innerhalb des Konzerns

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Die „Custom Audience“-Bildung auf Facebook

Die Bildung einer „Custom Audience“ bei Facebook durch Hochladen einer gehashten Email-Liste vor war bereits unter der Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes datenschutzrechtlich unzulässig. Dies entschied das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth noch kurz vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes. Die Datenschutzaufsichtsbehörde konnte daher in einem solchen Fall nach

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