Das Vorhalten von Presseartikeln in Online-Archiven

Soweit nicht die ursprüngliche oder eine neuerliche Berichterstattung, sondern das öffentlich zugängliche Vorhalten eines Berichts, insbesondere in Presse-Archiven, in Rede steht, ist dessen Zulässigkeit anhand einer neuerlichen Abwägung der im Zeitpunkt des jeweiligen Löschungsbegehrens bestehenden gegenläufigen grundrechtlich geschützten Interessen zu beurteilen. Dabei ist die ursprüngliche Zulässigkeit eines Berichts allerdings ein

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Google – und das Recht auf Vergessenwerden

Der Auslistungsanspruch aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO erfordert eine umfassende Grundrechtsabwägung auf der Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall hatte der Geschäftsführer eines Regionalverbandes einer Wohlfahrtsorganisation geklagt. Im Jahr 2011 wies dieser Regionalverband ein finanzielles

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