Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Rechtsfragen zum urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dem zugrunde liegt ein Streit um „Cheat-Software“ für Computerspiele. Die Klägerin vertreibt als exklusive Lizenznehmerin in ganz Europa Spielkonsolen und Computerspiele hierfür. Bei den Beklagten handelt es sich um Unternehmen einer Unternehmensgruppe,
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