Deutsche Vorratsdatenspeicherung – und das EU-Datenschutzrecht

Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei bei ihm anhängigen Revisionsverfahren dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Frage zur Auslegung der Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG für elektronische Kommunikation zur Vorabentscheidung vorgelegt. Von der Klärung dieser Frage hängt die Anwendbarkeit der im Telekommunikationsgesetz enthaltenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ab. Die Klägerinnen der beiden Ausgangsverfahren erbringen öffentlich

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