Wer Bilder im Netz nutzt, wird sich sicher schon mit dem Urheberrecht auseinandergesetzt haben. Denn gerade hier muss man immer auf der Hut sein, um wirklich schnell reagieren zu können. Viele Blogbetreiber können ein Lied davon singen, wenn ein Urteil gefällt wurde und sie den Blog, mit oftmals mehreren Tausend Bildern, durchforschen müssen, um diese eventuell auszutauschen. Um aber immer auf der sicheren Seite zu sein, ist es natürlich ideal, nur eigene Bilder zu verwenden. Doch auch hier gibt es einige Besonderheiten!

Eigene Bilder und ihre Besonderheiten
Mit eigenen Bildern kann man nichts falsch machen werden viele denken. Doch auch hier gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Nämlich dann, wenn Personen auf den Bildern sind. Dabei gibt es folgende Unterschiede:
- Ist das Foto von einer Person, muss diese zur Veröffentlichung zustimmen. Bei Kinderbildern müssen die Eltern zustimmen.
- Sind mehrere Personen auf dem Foto, also ist es ein Gruppenfoto, muss man ebenfalls aufpassen. Denn gerade hier gibt es einen Irrglaube, der fatal enden kann. Denn egal wie groß die Gruppe ist, die Sie fotografieren, müssen Sie die Einwilligung jedes Beteiligten einholen, um dieses Bild zu veröffentlichen!
- Allerdings gibt es eine Ausnahme. Sind die Personen bzw. die Gruppe nur „Beiwerk“ auf einer Veranstaltung, einer Landschaft oder einer Örtlichkeit, ist die Veröffentlichung ohne Einwilligung der jeweiligen Personen möglich. Dabei muss auf dem Bild aber klar zu erkennen sein, dass Sie nur die Örtlichkeit fotografiert haben und die Personen auf dem Foto nicht hervorgehoben werden.
- Fotos auf Privatgrundstücken unterliegen auch einigen Regeln. Denn hier gilt das Hausrecht und jeder, der Fotos von Privathäusern oder –gärten veröffentlicht, müsste praktisch die Einwilligung des Besitzers vorliegen haben, um diese veröffentlichen zu dürfen.
Nach wie vor ist es relativ schwierig, auf all diese Punkte einzugehen bzw. die Einwilligungen von praktisch fremden Personen einzuholen. Vor allem auch deshalb, weil es ständig neue Klagen und somit auch Urteile gibt. Aus diesem Grund sollte jeder Fotograf oder Hobbyfotograf einen Model Release in der Fototasche haben, um sich die erforderliche Einwilligung bei der fotografierten Person zu holen. Wichtig dabei ist, dass der Model Release in der jeweiligen Landessprache und in Englisch verfügbar sein sollte.
Was darf nicht veröffentlicht werden?
Auf keinen Fall veröffentlich werden dürfen Fotos, die von einer anderen Webseite sind, wenn man nicht die entsprechende Genehmigung dafür hat. Doch auch dann ist noch lange nicht klar, wer das Foto überhaupt gemacht hat. Denn es nutzt Ihnen nichts, wenn Sie die Einwilligung zur Veröffentlichung von dem Betreiber der Internetseite haben, dieser das Foto aber selbst nicht gemacht hat. Denn auch dann müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen.
Ebenfalls verboten sind Fotos, die in Ladengeschäften gemacht werden. Lidl, Saturn und viele weitere Geschäfte haben ganz klar festgelegt, dass keine Fotos der Räumlichkeiten veröffentlicht werden dürfen. Außenaufnahmen hingegen sind meist kein Problem.
Weiterhin dürfen Polizisten im Einsatz nicht fotografiert werden bzw. die Bilder dürfen nicht veröffentlicht werden. Anders hingegen sieht es bei Fotografien aus, in denen Polizisten nur ein „Beiwerk“ sind. Diese Bilder dürfen hingegen veröffentlicht werden.
VORSICHT: Das ist nicht in allen Ländern der Fall. In Spanien beispielsweise dürfen keine Polizisten und auch keine Streifenwagen fotografiert werden. Wer das doch tut und die Bilder auch noch veröffentlicht, kann mit empfindlichen Strafen belegt werden. So hat eine junge Frau eine Strafe von 800 € im August 2015 zahlen müssen, da sie ein Polizeiauto, welches auf einem Behindertenparkplatz stand, veröffentlicht hat.
Jeder, der Fotos ins Internet stellt, sollte sich daher nochmal genau informieren, wie zurzeit der Stand der Dinge ist, bevor Abmahnungen oder Geldbußen drohen!
Weiterführende Quellen:
- http://www.trustedshops.de/info/gegen-internet-abzocke-muss-man-sich-wehren-sonst-droht-schufa-eintrag/
- https://ergodirekt.de/de/presse/themenunddossiers/Social_Media/risiko-internet.html
- http://www.internet-abc.de/eltern/abzocke-kostenfallen.php
- https://www.rechtslupe.de/strafrecht/fotos-nackter-kinder-388582
- http://www.photoshop.com/products/photoshoplightroom