Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die aufschiebende Wirkung der Beschwerden des FacebookKonzerns (d.h. der Facebook Inc., der Facebook Ireland Ltd. und der Facebook Deutschland GmbH) gegen Beschränkungen angeordnet, die das Bundeskartellamt Facebook bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt hat. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung bedeutet, dass Facebook die Entscheidung des Bundeskartellamts
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