Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union in mehreren bei ihm rechtshängigen Verfahren Fragen zur Haftung des Betreibers eines Sharehosting-Dienstes im Internet für von Dritten hochgeladene urheberrechtsverletzende Inhalte zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Beklagte betreibt den Sharehosting-Dienst „uploaded“ im Internet. Dieser Dienst bietet jedermann kostenlos Speicherplatz für das Hochladen von
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