Der Rat der europäischen Justizminister hat am 21. Februar 2005 die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die so genannte Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Der Inhalt der Richtlinie im Wesentlichen:
- Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, den Telekommunikationsdiensteanbietern eine Speicherungsfrist von mindestens


