Die Bildung einer „Custom Audience“ bei Facebook durch Hochladen einer gehashten Email-Liste vor war bereits unter der Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes datenschutzrechtlich unzulässig.
Dies entschied das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth noch kurz vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen …
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