Die Versendung von Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers an Dritte und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung bei Facebook ist mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
So die Entscheidung des Landgerichts Berlin im Fall einer Klage …
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