Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben am 14. Dezember 2009 den WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO Copyright Treaty – WCT) und den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WIPO Performances and Phonogram Treaty – WPPT) ratifiziert. Beide Verträge ergänzen die bestehenden internationalen Verträge auf dem Gebiet des Urheberrechts, insbesondere das so genannte Rom-Abkommen von 1961 und die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ), die in ihrer ursprünglichen Fassung bereits aus dem Jahre 1886 stammt.

Mit dem WCT soll das internationale Urheberrecht an die neuen technischen Entwicklungen, vor allem an die digitale Technologie und die damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet, angepasst werden.
Der WPPT soll dagegen die Rechte der ausübenden Künstler – wie Sänger und Musiker – und der Tonträgerhersteller schützen.
Die beiden internationalen Abkommen waren bereits am 6. März 2002 bzw. am 20. Mai 2002 mit der Hinterlegung der jeweils 30. Ratifikationsurkunde in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter auch Deutschland, waren damals den Verträgen jedoch noch nicht beigetreten. Der Rat der Europäischen Union hatte zuvor beschlossen, dass alle Mitgliedstaaten die Verträge gemeinsam ratifizieren sollten. Daher erfolgte die Hinterlegung der Urkunden erst heute – nachdem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihr Urheberrecht den Vorgaben der Info-Richtlinie und der beiden WIPO-Verträge angepasst und damit die formalen Voraussetzungen für die Ratifikation erfüllt haben. Den gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für die Umsetzung der jetzt ratifizierten Verträge in den EU-Mitgliedstaaten hat die EU mit der Info-Richtlinie vorgegeben. Deutschland hat die Vorgaben der Info-Richtlinie bereits im Jahr 2003 durch den sogenannten Ersten Korb, dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, umgesetzt.
Weitere Informationen zu den beiden Verträgen finden sich im Internetangebot des Bundesjustizimiisteriums.