Google muss, wenn es Kenntnis von einer hierdurch erfolgten Persönlichkeitsrechtsverletzung erhält, die “Autocomplete”-Funktion seiner Suchmaschine filtern und die persönlichkeitsverletzenden Suchergänzungsvorschläge unterdrücken:
Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeitsrechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens …
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