Das Einstellen eines Verkaufsangebots in eine Internetplattform wie Ebay ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages zum Höchstgebot, keine Versteigerung. Werden dann nur 100 Euro geboten, obwohl der Gegenstand 2100
Euro wert ist, ist der Kaufvertrag zu diesem Preis …







