Der Teilnehmernetzbetreiber ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht berechtigt, die “Freigabe” der Inverssuche in den den Auskunftsdienstbetreibern zur Verfügung zu stellenden Datensätzen seiner Telefonkunden von der Einwilligung seiner Kunden abhängig zu machen. Er ist vielmehr im Verhältnis zu den …
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