Die den Verbraucher schützenden Vorschriften für Internetgeschäfte mit Gewerbetreibenden sind bei einer Zwangsversteigerung im Internet nicht anwendbar. Der Gerichtsvollzieher ist lediglich verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß verpackt dem Transportunternehmen zu übergeben.
Mit dieser Entscheidung hat das Landgericht Magdeburg einen Schadensersatzanspruch abgelehnt. …
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