Facebook darf einen bei ihm bestehenden Nutzeraccount ohne vorherige Abmahnung nur in Ausnahmefällen kündigen.
In dem hier vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Streitfall hatte Facebook im Sommer 2019 in zwei Fällen Beiträge des Nutzers mit Bezug zur sogenannten „Identitären Bewegung“ gelöscht …
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