Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine beherrschende Stellung missbraucht wird, auch einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) feststellen. Aufgrund ihrer Bindung an den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit muss sie dabei jedoch eine etwaige Entscheidung oder Untersuchung …
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