Eltern haften nach einem heute verkündeten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs für das illegale Filesharing ihres 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind …
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