Bei der Telefon- und auch Postüberwachung von Wohnungen muss der “Kernbereich der privaten Lebensgestaltung” geschützt werden. Diese Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus einer Entscheidung vom 27. Juli 2005 hat die Bundesregierung nun aufgegriffen und den Entwurf eines “Gesetzes zur Änderung des …
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