Wenn für die Vergütung der Geschäftsführertätigkeit bei einer GmbH keine Regelung getroffen worden ist, kann diese Regelungslücke durch eine ergänzende Vertragsauslegung auf der Grundlage des hypothetischen Parteiwillens gefüllt werden. Trotz Ausscheiden kann einer ehemaligen Geschäftsführerin ein Anspruch auf eine Umsatzbeteiligung …
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