Veranstaltet jemand im Internet ein Rätselspiel, so handelt es sich nach einem Urteil des Amtsgerichts Müchen nicht um ein Glücksspiel, sondern vielmehr um ein Geschicklichkeitsspiel, da die richtige Beantwortung des Rätsels nicht vom Zufall, sondern vom Wissen des Ratenden abhängt. …
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