Der Verkäufer kann eine von ihm initiierte eBay-Auktion abbrechen, wenn er nachträglich einen Irrtum über die Mangelfreiheit der angebotenen Sache entdeckt.
Der Anbieter eines Verkaufsangebots bei ebay kann nach den im September 2013 auf der Internet-Plattform vorfindlichen Hinweisen sein Angebot …
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