Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat seine Rechtsprechung zur Störerhaftung des Betreibers einer Internetseite bestätigt. Hiernach trifft den Betreiber eines Internetforums eine Pflicht zur Überwachung des Internetforums auf beleidigende Äußerungen.
Im entschiedenen Fall sprach das OLG Hamburg dem Antragsteller einen Unterlassungsanspruch …
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