Ein Anbieter ist zur vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion berechtigt, wenn ihm der eingestellte Artikel gestohlen wurde, ohne dass der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende hieraus Rechte gegen den Anbieter geltend machen könnte.
Der Beklagte des jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreits stellte …
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