Zur Wirksamkeit eines im Wege der Internetauktion (“eBay”) abgeschlossenen Kaufvertrages, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht hat der Bundesgerichtshof erneut Stellung genommen. Anlass hierfür gabe dem Bundesgerichtshof eine abgebrochene Gebrauchtwagen-Auktion:
Der Verkäufer stellte einen gebrauchten VW …
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