Die Berechtigung zum Abbruch einer eBayAuktion hängt, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, von einer Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und der dazu gegebenen, erläuternden Hinweise von eBay ab. Dies gilt, wie der Bundesgerichtshof nun entschied, auch für …
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