Eine markenmäßige Verwendung eines Domainnamens liegt regelmäßig vor, wenn auf der unter dem Domainnamen erreichbaren Internetseite ein elektronischer Verweis (Link) angebracht ist, der zu einem Produktangebot führt.
Bietet ein Diensteanbieter im Sinne des Teledienstegesetzes a.F. (entsprechendes ist unter Geltung des …
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