Die ungenehmigte Verwendung fremder Fotos in eBay-Auktionen ist verboten. Diesen Grundsatz kann man wohl nicht oft genug wiederholen, wie jetzt wieder ein Fall zeigt, der vom Brandenburgischen Oberlandesgericht zu entscheiden war:
Der Beklagte verkaufte als privater Verkäufer auf der Internetplattform …
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