Gibt ein Verkäufer im Rahmen einer Internetauktion auf von ihm zum Kauf angebotene Gegenstände selbst -als ein vermeintlich dritter Teilnehmer- Gebote ab, um auf diese Weise den Auktionsverlauf zu seinen Gunsten zu manipulieren, begründet dies einen Schadensersatzanspruch des Meistbietenden.
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