Ein Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung oder Unterlassung gegen den Betreiber eines Ärztebewertungsportals, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist. Zwar berühren die Speicherung von Daten und die Bewertungen den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts …
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